Inhaltsverzeichnis

Satzung

Bei dieser Satzung handelt es sich um einen Entwurf. Sie wurde noch nicht vom Plenum abgestimmt und hat deswegen noch keinerlei Gültigkeit.

Hilf mit beim Ausarbeiten der Satzung, entweder hier oder im Forum.

1. Präambel

1.1. Begriffsbestimmung und freie Beteiligung

(1) Alle an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg eingeschriebenen Studierenden mit Ausnahme der Gasthörerinnen und Gasthörer bilden die Studierendenschaft.

(2) Jedes Mitglied der Studierendenschaft hat das Recht an den Organen der Studierendenschaft wie dem Plenum oder den Arbeitskreisen frei und kostenlos mitzuwirken.

(3) Alle Organe tagen öffentlich.

1.2. Aufgaben und Ziele

Zentrales Ziel ist die verfasste Studentenschaft um die Aufgaben der Studierendenschaft wahrzunehmen:

(1) Für die Rechte und Forderungen der Studierenden im Hochschulbereich sowie in der Öffentlichkeit einzutreten, zu Fragen, die die Studierenden als Angehörige der Hochschule berühren, Forderungen zu fassen und auf entsprechende Beschlüsse hinzuarbeiten.

(2) Die Sensibilisierung der inner- und außeruniversitären Öffentlichkeit für studentische Belange, damit Förderung der politischen Bildung und des gesellschaftlichen Bewußtseins im Sinne der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung.

(3) Die Unterstützung der Arbeit der studentischen Vertreter und Vertreterinnen in den Gremien der Universität.

(4) Die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung benachteiligter Gruppen.

1.3. Grundlegende Prinzipien

Die grundlegenden Prinzipien der Studierendenschaft Uni Erlangen-Nürnberg sind

2. Plenum

2.1. Geschäftsordnung

Sinngemäß übernommen aus: http://faubrennt.de/category/geschaftsordnung/

2.1.2. Moderation

Es wird eine Moderation eingesetzt, diese leitet die Diskussion gemäß der Geschäftsordnung. Sie beteiligt sich inhaltlich nicht an der Diskussion, fasst ihre Ergebnisse jedoch zusammen. Die Moderation führt eine Redeliste.

2.1.3. Abstimmung

Generell werden Stimmen durch Aufstehen abgegeben. Es entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Sollte optisch keine Mehrheit erkennbar sein, werden die Stimmen ausgezählt.

2.1.4. Antrag zur Geschäftsordnung

Geschäftsordnungsanträge können zu jedem Zeitpunkt der Diskussion gestellt werden. Sie werden durch Aufstehen und Heben beider Arme deutlich gemacht. (=Unterbrechung der Redeliste)

Ein Geschäftsordnungsantrag ist sofort genehmigt, sofern sich keine Gegenrede erhebt. Erhebt sich Gegenrede, wird der Antrag abgestimmt und bedarf einer Mehrheit von 51% der abgegebenen Stimmen.

3. Arbeitskreise

3.1. Offenheit

Arbeitskreise sind offen für jeden, d.h. jeder kann sich in Arbeitskreisen engagieren und mitarbeiten.

3.2. Gründung

Arbeitskreise können zu jedem Thema gegründet werden. Jeder ist berechtigt einen Arbeitskreis zu gründen. Die Gründung findet immer am Koordinationstreffen aller Arbeitskreise statt um Kollisionen zwischen Arbeitskreisen zu vermeiden.

3.3. Treffen

Jeder Arbeitskreis beschließt selbst wann, wo und wie oft er sich trifft.

Alle 2 Wochen treffen sich alle Arbeitskreise zu einem Koordinationstreffen.

3.4. AK Orga

Der Arbeitskreis Orga koordiniert die verschiedenen Arbeitskreise. Dazu schafft und unterhält er eine grundlegende und verbindende Organisationsstruktur, die als Basis für die Arbeitskreise dient. Zuständigkeiten für die Unterhaltung von Teilen der Organisationsstruktur können in spezialisierte Arbeitskreise ausgelagert werden.

Das Treffen des Arbeitskreis Orga findet immer im Anschluss an das Koordinationstreffen aller Arbeitskreise statt.