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Ergebnis zu Forderung 2: Abschaffung der Studiengebühren

Das Recht auf Bildung ist garantiert gemäß Artikel 26 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ und gemäß Artikel 13 des „Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ (PwskR), welcher von Deutschland 1968 unterzeichnet wurde. Wir fordern die Staatsregierung auf, für eine Refinanzierung des Studiensystems zu sorgen, ohne die Studierenden zu belasten.

Begründung

Im Folgenden soll dargelegt werden, inwiefern Studiengebühren ein gesellschaftliches Problem in Deutschland erzeugen, welches fernab empirischer Studien existiert. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass die studentische Forderung nach Abschaffung der Gebühren kein Versuch sein soll, sowieso schon Bürgerinnen und Bürger zum Nachteil und Kostenaufwand von Nichtakademikerinnen und Akademikern zu übervorteilen.

Die Forderung nach Abschaffung der Studiengebühren dürfte als eine der wichtigsten Forderungen gelten, aber auch vor allem in Erlangen-Nürnberg diejenige, die am härtesten diskutiert wird. Dies resultiert daher, weil insbesondere Rektor Grüske in empirischen Arbeiten dargelegt hat bzw. haben möchte, dass Studiengebühren bzw. -beiträge sozialer wären als eine komplette staatliche Finanzierung. Dies jedoch wurde wiederum in weiteren Arbeiten mehrmals bestritten, sowohl Sturn und Wohlfahrt als auch Lübbert wenden sich gegen Grüskes Aussagen.

Hier soll jedoch weniger auf die empirische Diskussion als vielmehr auf grundlegende gesellschaftsverändernde Faktoren eingegangen werden, die eine Einführung Studiengebühren von verursacht.

Im Kern des Problems steht im Folgenden auch nicht die soziale Auslese: Von Befürworterseite wird ständig behauptet, dass aufgrund von Studiengebühren eine soziale Auslese nicht stattfinden würde bzw. es vielleicht einiger kosmetischer Veränderungen bedürfe, um ‚gerechte‘ Studiengebühren zu schaffen. Übliche Diskussionsstandpunkte, die dies widerlegen, finden sich auf den meisten Studierendenseiten.

Es existiert jedoch ein weiteres Problem: Die Aufgabe Deutschlands in der Selbstbezeichnung als sozialer Staat besteht darin, jedem Menschen das, was er zum Überleben benötigt, zukommen zu lassen. Die Tatsache, für ein Studium zahlen zu müssen, beweist nicht nur, dass Bildung zur Ware verkommt, sondern verweist auch weitergehend auf den Gedanken, Studienbildung sei ein Luxusgut, ein Gut, dass eine Person zu ihrer grundlegenden Existenz nicht benötigt. Ein Beispiel bietet auch die Tatsache, dass Menschen von den Studiengebühren ‚befreit‘ werden können, allein der Begriff der ‚Befreiung‘ zeigt die Aufgabe dieses grundsätzlichen Anspruchs auf. Es ist eben auch möglich, sich dagegen zu entscheiden und dieses Gut nicht zu besitzen.

Auf das Individuum bezogen mag universitäre Bildung nicht überlebenswichtig sein, es studiert schließlich nicht jeder. Hierbei wird der gesellschaftliche Aspekt jedoch übersehen; universitäre Bildung (möglichst) vieler ist nötig für das Überleben einer solchen Gesellschaft. Es braucht Akademikerinnen und Akademiker, um die Existenz der Gesellschaft zu sichern. Der Herzchirurg mag dafür als das einfachste Beispiel gelten, allerdings stehen die Geisteswissenschaftler dem in nichts nach; Reflexionen über Sprache, die Ausbildung von Pädagogen und vieles mehr sind für eine entwickelte Gesellschaft nötig.

Eine Erhebung der Studiengebühren muss demnach auch nicht direkt unsozial sein oder nicht (diese Aspekt wird vor allem von Grüske und von anderer Seite von Lübbert diskutiert), viel fataler erscheinen die Folgen der Veränderung in der Einstellung einer Gesellschaft: Erst wenn das Studium zum Luxus gemacht wird, besteht tatsächlich eine Kluft zwischen Akademikern, die studieren, Geld einsetzen, um später mehr für sich zu verdienen, und Nicht-Akademikern, die das nicht für nötig halten oder das Geld nicht mehr dazu haben. Dann geht jeder Gedanke an gesellschaftliche Verantwortung verloren, dann wird es verständlich, dass der Nicht-Akademiker auch die weiterhin anfallenden Steuergelder für die Universität nicht mehr bezahlen möchte, weil die sich verändernde Gesellschaft darin ein Luxusgut für jeden einzelnen sieht und kein notwendiges Gut für die Gesellschaft.

Es gibt Gegenmodelle: Dass Studierende für die Gesellschaft überlebenswichtig sind und auch eine Leistung erbringen und nicht nur eine Leistung erfahren, wie dies Zahlungen von Studierenden an die Universität suggerieren, zeigen skandinavische Länder, die gewissermaßen Monatslöhne zum Studieren vergeben.

Literaturauswahl

Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS): Argumente gegen Studiengebühren. Eine Widerlegung von Behauptungen. überarbeitete 4. Auflage. Schriftenreihe des ABS, Heft 2, Berlin 2005.

Grüske, Karl-Dieter: Studiengebühren. Ein Beitrag zur Finanzierung der Hochschulen durch die Nutzer. Beiträge zur Hochschulforschung, Heft 2, 24. Jahrgang, 2002, S. 72 – 89.

Lübbert, Daniel: Zu den Umverteilungswirkungen staatlicher Hochschulfinanzierung. Sind Studiengebühren nötig, um „Umverteilung von unten nach oben“ zu verhindern? Literaturüberblick und kritische Diskussion. In: Wissenschaftliche Dienste 8 – 224/06.

Sturn, Richard; Wohlfahrt, Gerhard: Umverteilungswirkungen der öffentlichen Hochschulfinanzierung in Deutschland. Gutachten im Auftrag des Deutschen Studentenwerkes, Graz 2000.

Wer ist der Ansprechpartner für die Forderung?

- Land - Uniweit ist eine Herabsetzung der Studiengebühren (auf 300 Euro) möglich.

Was ist bisher passiert?

Im Senat der Universität wurde die Absenkung auf 300 Euro abgelehnt. Dies geschah auf Vorschlag des paritätisch besetzten Zentralen Gremiums zur Verwendung der Studienbeiträge, welches sich bei einer Abstimmung von 50/50 auf die dann entscheidende Meinung des Vorsitzenden hin ablehnend äußerte. In Bamberg war die Absenkung auf 300 Euro erfolgreich. Im Laufe der Zeit sind einige Bundesländer wie Hessen oder Saarland wieder von den Studiengebühren abgerückt.